Zitat: Digitale Rechte
Ein Digitalisat wird in Deutschland als Eigentum des Digitalisierenden, in diesem Falle der Institution, verstanden. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), Ellen Euler, sagte:
„Zwar versprechen Wissenschaftseinrichtungen in der Berliner Erklärung einen barrierefreien und offenen Zugang zu kulturellem Wissen, bei dem die Nutzer auch Wissen vervielfältigen und weitergeben dürfen, allerdings ist das in der Praxis häufig noch nicht gegeben. Denn durch die Digitalisierung von gemeinfreien Werken erwerben die Kulturerbeeindichtungen Rechte. (Anm. SL Schutzrechte wie bei der fotografischen Reproduktion) an ihnen.“ Euler 2017)
Quelle: Omnia sunt Communia: Das kulturelle Erbe hacken
Original und Kopie im ethnographischen Museum von Sophie Lembcke
In: Archive dekolonialisieren: Mediale und epistemische Transformationen in Kunst, Design und Film (Edition Kulturwissenschaft) von S.56