Commons

Destillat: Kulturelle Erbe als “Commons”

Die koloniale Vergangenheit und Gegenwart ethnologischer Museen und der Umgang mit ihren häufig gewaltsam akquirierten Sammlungen ist bereits seit eigener Zeit Politikum kunsthistorischer und -kritischer Debatten. Museen verstehen immer besser, daß sie sich in medial moderner Form präsentieren müßen. Durch die Digitalisierung von Objekten, und einem offenen Zugang zu den Daten können Kollektionen und Sammlungen Weltweit zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach Methoden: Was sind Methoden von Wissensproduktion, die nicht Teil von einer eurozentrischen Form von Wissen sind? Es ist wichtig Museumsstücke aus der Kolonialzeit zu erfassen, zu digitalisieren und ungesicherte Provenienzen zu klären; genau so wichtig ist die Auseinandersetzung von Institutionen mit Vertreter*innen der Herkunftsgesellschaften, um eine neue Form des Zeigens (und auch Wahrnehmens) der Objekte und deren Vermittlung zu entwickeln. Die Museen müßten innovative offene Formen von Wissensproduktion fördern (Wissensbeteiligung) und die Beziehung zwischen Publikum und Artefakten weiter hinterfragen und womöglich neu erfinden (Aktivierung der Artefakten). Aus dieser Perspektive kann man das kulturelle Erbe als Common betrachten, beschützen und entwickeln.

 

 

Posted by ft, 20. Jan 2019
Property Commons Digital Europa Kunstvermittlung Museum Education Postcolonial

Zitat: Digitalisierung des kulturellen Erbes

Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stellt die Kultur- und Gedächtnisinstitutionen in vielerlei Hinsicht vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung weitaus größere Chancen: Die Einrichtungen unseres kulturellen Erbes können auf ganz neue Weise mit all den Vorteilen des Digitalen ihrem Auftrag nachkommen, Artefakte zu sammeln, zu bewahren, zu erforschen und jedem in einem gemeinsamen Lern- und Wissensraum zugänglich zu machen. Bei diesem Vorhaben sind allerdings eine Vielzahl von technischen, organisatorischen und insbesondere rechtlichen Fragen zu meistern. Lassen sich technische Fragen oft noch lösen, setzen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechtes und seiner verwandten Schutzrechte ein strenges Regelwerk vor die (freie) Nachnutzbarkeit von Kulturerbedaten. Doch dieses Regelwerk bietet auch Gestaltungsfreiräume. Richten wir den Blick auf das, was geht. Beeinflusst von den Pionieren der freien Nachnutzbarkeit, wie z.B. dem Rijksmuseum in Amsterdam oder dem Nationalmuseum Stockholm, stellen auch in Deutschland immer mehr Kulturerbeeinrichtungen ihre Sammlungsobjekte unter eine offene Lizenz und achten darauf, dass die Gemeinfreiheit des analogen Objektes auch im Digitalen erhalten bleibt.

Quelle: Paul Klimpel, Fabian Rack, John H. Weitzmann; Handreichung, Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen; digiS Berlin; November 2017

Posted by ft, 20. Jan 2019
Property Commons Digital Digitalisation Germany Institution Internet Culture Kulturelles Erbe Kulturwissenschaft Museologie digiS Berlin